|
Rechtsanwältin Dr. Ursula Xell-Skreiner verrät, wie man/frau sich besonnen auf die Scheidung vorbereitet.
Der Großteil aller Ehen wird auf Initiative der Ehefrau geschieden, manchmal sehr zur Überraschung des Partners. Viele scheidungswillige Menschen (ebenfalls vorwiegend Frauen) wagen den von ihnen gewünschten Schritt aber nicht – oft aus Furcht vor finanziellen und sonstigen Nachteilen, weiß Rechtsanwältin Dr. Ursula Xell-Skreiner. Manche Ängste sind aber unbegründet. Beispiel: Eine Hausfrau kann sich gerichtlich dagegen wehren, dass Ihr Noch-Ehemann sämtliche Zahlungen für die Lebensführung einstellt. Oder: Selbst wenn eine Scheidungsklage eingereicht wird, kann die Ehe trotzdem später im Einvernehmen gelöst werden. Auf den folgenden Seiten finden Sie daher eine Auswahl an Tipps zum richtigen Verhalten für Scheidungswillige von RA Dr. Ursula Xell-Skreiner. Sie steht Ihnen gern für weitere Fragen bzw. Ergänzungen zur Verfügung. Dr. Ursula Xell-Skreiner ist Rechtsanwältin in Wien und Expertin für einvernehmliche Scheidungen und Trennungen sowie für Immobilien- und Familienrecht. Aufgrund ihrer eigenen Scheidung im Jahr 1997 hat sich die inzwischen wieder verheiratete Juristin intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt. Ihr Know-how gibt sie jetzt gerne an Betroffene weiter.
Weiters ist Dr. Xell-Skreiner auch Co-Autorin von „Scheidung kompakt – Ein Trennungsratgeber für Frauen UND Männer“ mit vielen Tipps für Scheidung und Trennung einer Lebensgemeinschaft. (Verlag LexisNexis ARD Orac).
Kanzlei: Wipplinger Str. 32, 1010 Wien, Tel. 01/533 65 70, office@rechtsanwaeltin.at, www.xell-skreiner.at
Tipps für Scheidungswillige von Rechtsanwältin Dr. Ursula Xell-Skreiner
Rechtlichen Rat einholen 1. Klären Sie zuerst, ob eine einvernehmliche Scheidung in Ihrem Fall möglich ist. Konsultieren Sie eine/-n Anwalt/Anwältin – und geben Sie ihm/ihr sämtliche verfügbaren Informationen. Nur so können Sie optimal betreut werden. Selbst wenn Ihnen geraten wird, eine Scheidungsklage einzureichen, muss das Verfahren nicht strittig beendet werden. Denn: Man kann in JEDER PHASE des Verfahrens auf eine einvernehmliche Scheidung umstellen.
Schweigen ist Gold 2. Haben Sie noch nicht alle für das Scheidungsverfahren benötigten Informationen gesichert, so erzählen Sie Ihrem Noch-Ehepartner besser vorerst nichts von Ihrer Absicht. Speziell dann, wenn er oder sie Eheverfehlungen begeht, die Sie erst beweisen müssen – etwa mittels Zeugenaussagen von Bekannten oder einem Detektiv oder mit Liebesbriefen. Das macht dann Sinn, wenn Sie schlechter verdienen und Unterhaltszahlungen bekommen möchten. Je unabhängiger und seriöser die Zeugen, desto günstiger für Sie. Wenn Sie von Eheverfehlungen des Partners nachweislich wissen, so müssen Sie aber binnen sechs Monaten handeln – sonst verjährt deren rechtliche Ge |